Ein Ehevertrag ist ein muss wer als Ausländer in der Dominikanischen Republik heiratet

Viele Ausländer welche sich in der Dominikanischen Republik niederließen, haben schmerzlich erfahren müssen was es bedeute sich von einer Dominikanerin scheiden zulassen. Meistens ging dies einher mit dem Verlust des gesamten Barvermögens sowie der erworbenen Immobilie. All das muss nicht sein, gibt es doch in der Dominikanischen Republik die Möglichkeit einen Ehevertrag abzuschließen. 

 

Die Gütertrennung unter Eheleuten gibt es auch in der Dominikanischen Republik. Viele Ausländer kommen erst gar nicht auf die Idee einen Vertrag mit der geliebten Frau aus Sosua, Cabarete oder anderen Orten der Dom Rep abzuschließen bevor man sich auf eine Ehe einlässt. 

Sollte das Glück unter Palmen scheitern, was den Statistiken nach durch aus in Betracht gezogen werden muss, kann man sich mit einem Ehevertrag  vor dem Totalverlust seines Vermögens schützen. 

 

Wichtig ist zu wissen, dass ein Ehevertrag vor der Hochzeit abgeschlossen sein muss. Eine nachträgliche Vereinbarung lässt die Rechtssprechung der Dom Rep nicht zu. 

Ein Ehevertrag muss ähnlich wie in Europa und den USA von einem Notar beurkundet werden, ansonsten ist dieser wertlos. 

 

Zur Schließung einer Ehe in der Dominikanischen Republik benötigen Sie zunächst nachfolgende Dokumente bzw. Erklärungen.

 

  • Reisepass oder Dominikanische Cedula 
  • Eine beglaubigte Geburtsurkunde
  • Eine Ledigkeitsbescheinigung / oder Scheidungsurkunde 
  • Zwei Trauzeugen 

Alle Dokumente müssen in übersetzter und beglaubigter Form vorgelegt werden. 

Für den Ehevertrag muss nachfolgendes beachtet werden. 

Eine Aufstellung über das Bar- und Sachvermögen welches im Falle einer Scheidung nicht in den Zugewinn mit einbezogen werden sollen. Je detaillierter desto besser. 

Ebenfalls muss ein Reisepass oder eine Cedula ( für Ausländer welche eine Aufenthaltserlaubnis für die Dominikanische Republik besitzen) beim Notartermin vorgelegt werden.